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BGH, 27.02.1957 - I ZR 56/54 |
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- BGH, 25.09.1953 - I ZR 73/52
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Auszug aus BGH, 27.02.1957 - I ZR 56/54
Eine neuheitsschädliche Vorwegnahme ist aber nach ständiger Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn sämtliche erfindungswesentlichen Merkmale einer Kombinationserfindung in ein und derselben Vorveröffentlichung beschrieben oder Gegenstand ein und derselben inländischen offenkundigen Vorbenutzung gewesen sind (BGH GRUR 1954, 107 [109] mit Nachweisen).